Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültige Fassung vom 20.12.2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen

 §1 Geltung

(1)     Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Diese sind Bestandteil aller mündlich oder schriftlich geschlossenen Verträge, die von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen mit ihren Kunden (Nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von ihr angebotenen Waren oder Dienstleistungen schließt.

(2)     Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder Anfertigung und Lieferung von beweglichen Sachen (im Folgenden als „Ware“ bezeichnet), ohne Rücksicht darauf, ob die Ware von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen selbst hergestellt oder eingekauft wird (§§ 433,651 BGB)

(3)     Die AGB gelten ebenso für Dienstleistungen von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen. Dazu gehören 

a)      Schulungsleistungen: Die Erteilung von Reitunterricht auf eigenen Pferden, für Beritt und für Reitkurse auf Vereinsreitanlagen oder anderen, auch privaten, Reitanlagen in der BRD. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevorrausetzungen im Einzelnen, sind der Website www.pferdeausbildung-nord.com und den Lehrgangsausschreibungen zu entnehmen.

b)      -entfällt-

(4)     Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder Lieferungen mit demselben Käufer, ohne dass Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen ohne dass Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen erneut auf diese hinweisen müsste, über Änderungen dieser AGB wird der Käufer in diesem Fall unverzüglich informiert.

(5)     Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung von Seiten von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Selbst wenn von Seiten Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen auf ein Schreiben Bezug genommen wird, welches Geschäftsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(6)     Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer(Kunden  (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt deratiger Veränderungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen maßgebend.

(7)     Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Käufer gegenüber Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen gegenüber anzugeben sind (z. B: Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(8)     Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1)     In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind unverbindlich.

(2)     Soweit die Angebote von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, hält sich Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme  ist der Zugang der Annahmeerklärung bei Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen.

(3)     Der Vertragsabschluss zwischen Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen und dem Käufer/Kunden kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen zustande.

(4)     Termine für Reitunterricht und Dienstleistungsangebote können auch mündlich gebucht werden und sind damit bindend. Die Anmeldung für Reitkurse oder Lehrgänge nach APO kann nur schriftlich erfolgen und wird von Levke Hansen nach Eingang bestätigt. Mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Internet-Anmeldungen wird der Vertrag auch ohne handschriftliche Unterzeichnung des Kunden wirksam. Termine können nur mit Levke Hansen vereinbart werden.

(5)     Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen maßgeblich. Mündliche oder fernmündlich getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von Levke Hansen schriftlich bestätigt wurden.

(6)     Pferdeausbildung-Nord behält sich nach Vertragsabschluss folgende Änderung der Ware vor, sofern für den Käufer zumutbar ist: 1.Produktänderung im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und Verbesserung. 2. Geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts-, oder Mengenabweichungen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1)     Die Preise für Dienstleistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste und sind in EURO zu entrichten. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Eine nur zeitweise Teilnahme am Unterricht oder Seminaren, (zu spät kommen oder abbrechen) für die der Teilnehmer sich selbst entscheidet oder zu verantworten hat, berechtigt den Kunden nicht zu einer Minderung der Seminar-, Kurs- oder Lehrgangsgebühr. In den Kurspreisen sind Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers und seiner Pferde nicht eingeschlossen.

(2)     In den Kurspreisen ist keine gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, sofern nicht anders ausgeschrieben. Lehrgänge wie z.B. Reitabzeichen sind als Bildungsmaßnahme umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a)bb) UStG. Levke Hansen hat das Recht, nur Teilnehmer zur Prüfung zuzulassen, welche sämtliche Gebühren vollständig bezahlt haben.

(3)     Kurse werden auf verschiedenen, auch privaten Reitanlagen und Anlagen von Reitvereinen in der BRD durchgeführt. Levke Hansen wird in ihrer Dienstleistung als Kursleiterin nicht zum Tierhüter / Tierhalter. Schadensregulierungen auf Reitanlagen, die aufgrund der allgemeinen Reitanlagensituation oder Haltungsbedingungen entstehen, sind mit dem jeweiligen Reitanlagenbesitzer / Pächter zu klären und zu regulieren. Bei der Nutzung von Lehrpferden oder Leihpferden anderer Personen hat der Kunde selbst einen Vertrag mit dem Pferdeeigentümer abzuschließen.

(11)     Zahlungen können nur vor Ort in bar oder durch Überweisung auf ein von Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen angegebenes Bankkonto erfolgen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

(12)     Bei vereinbartem Beritt ist das Entgelt für den kompletten Monat im Voraus per Überweisung oder bar zu bezahlen. Lehrgänge nach APO sind bei Anmeldung mit 50 % des Kurspreises in bar oder per Überweisung anzuzahlen..

§ 4 Kündigung, Absagen und Wiederruf von Dienstleistungsverträgen

(1)       Pferdeausbildung-Nord Levke Hansen behält sich vor, Termine und Durchführungs-Orte für Seminare und Kurse zu ändern.

(2)      Regelmäßiger Reitunterricht kann aufgrund der Unzumutbarkeit der Verhältnisse (insbesondere Bodenbeschaffenheit, Witterungsbedingungen) von Levke Hansen ohne Fristwahrung abgesagt werden. Sagt Levke Hansen eine Lehreinheit ab, besteht ein Anspruch auf Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern zwischen den Parteien kein Alternativ-Termin innerhalb der nächsten vier Wochen vereinbart wird.

(3)      Dienstleistungen von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen müssen vom Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.

(4)      Wird ein Beritt vorzeitig vom Pferdebesitzer beendet, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung etwaiger im Voraus bezahlten Gebühren. Kann ein Beritt wegen Krankheit des Pferdes nicht vollständig ausgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der bezahlten Gebühr. Kulanz-Regelungen sind möglich.

(5)      Pferdeausbildung Nord Levke Hansen übernimmt keine Haftung für Schäden am Pferd, die während der Dauer des Berittes entstehen.

(6)      Für Lehrgänge nach APO und Reitkurse gilt: Der Kunde kann seine Anmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenfrei widerrufen. Bei einer Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % des Kurspreises , bei Absagen weniger als 7 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers die volle Seminar- oder Kursgebühr in Rechnung gestellt.

(7)      Absagen aus organisatorischen oder technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingten Ausfall eines Referenten oder der Kursleiterin; ungünstigen Witterungs- oder Bodenverhältnisse, welche die Teilnehmer gefährden könnten) behält sich  Pferdeausbildung Nord Levke Hansen vor. Es wird ein Ersatztermin vereinbart; wenn ein Ersatztermin nicht vereinbart werden kann oder für den Kunden mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, werden gezahlte Gebühren zurückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(8)      Ein Ersatzteilnehmer kann nur mit Zustimmung von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen einen Kurs- oder Seminarplatz übernehmen..

 

(9)      Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen während des Unterrichts eine Reitkappe nach gültiger Euronorm, sowie festes, den Spann überdeckendes, Schuhwerk tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung dringend empfohlen, insbesondere Schuhe, welche den Spann bedecken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Reiten, der Umgang mit den Pferden und der Aufenthalt auf der jeweiligen Reitanlage auf eigene Gefahr stattfinden.

(10)      Es wird für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht, Umgang mit den Pferden oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernommen werden kann, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Levke Hansen beruht.

(11)      In den Lehrgängen nach APO werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen, bzw. die Prüfungen bestehen kann. Für den Schulungserfolg haftet Levke Hansen nicht.

(12)      Levke Hansen übernimmt keinerlei Haftung von Schäden, welche durch die Nutzung eines Lehr- oder Leihpferdes oder an Lehr- oder Leihpferden anderer Personen entstanden sind.

(13)     Eine Haftung für Schäden an Zuschauern und teilnehmenden Pferden ist seitens Levke Hansen ausgeschlossen.

§ 11 Verjährung

(1)       abweichend von § 438 Abs. 1 (3) BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sache und Rechtsmängel ein Jahr ab Auslieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme

(2)      unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 (1) BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei endlichen Lieferung an einen Verbraucher (§479 BGB).

(3)      Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würden im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß §9 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

(1)      Pferdeausbildung Nord Levke Hansen ist verpflichtet, die Informationen über Kunden und deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

(2)      Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen persönlichen Daten von ihm von Levke Hansen auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung,

(3)      Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(4)      Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Levke Hansen selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

(5)      Die bei Seminaren, Kursen und Reitunterricht gemachten Fotografien, Film- und Tonaufnahmen dürfen von Pferdeausbildung Nord Levke Hansen für Werbe- und Ausbildungszwecke verwendet werden. Der Kunde wird auf die Herstellung genannter Medien hingewiesen und kann der Nutzung schriftlich bei Beginn eines Lehrgangs oder Seminars widersprechen. Mit der Anerkennung der AGB bei einer Anmeldung zu einem Kurs oder Seminar erkennt der Kunde diese Nutzungsrechte durch Pferdeausbildung Nord Levke Hansen an.

 § 13 Pflichten des Kunden

(1)      Die von Levke Hansen angefertigten und herausgegebenen Unterlagen, Vorlagen und Entwürfe dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Pferdeausbildung Nord Levke Hansen.

 § 14 Sonstiges

(1)      Die von Levke Hansen eingesetzten Co-Trainer und Helfer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von Levke Hansen.

(2)      Zimmerbuchungen am Veranstaltungsort liegen in der Sache des Teilnehmers. Levke Hansen hat keinerlei Verpflichtung, Übernachtungsmöglichkeiten für die Seminarteilnehmer zu übernehmen.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1)      für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Pferdeausbildung Nord Levke Hansen und dem Käufer/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN Kaufrechtes. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß §6 unterliegen dem Recht des jeweiligen Ort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zu Gunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2)      Ist der Käuferkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher -auch internationaler-so gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Flensburg als vereinbart. Pferde Ausbildung Nord Levke Hansen ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

 

Hinweispflichten zur ODR-Verordnung

1.      Die Plattform der Europäischen Union zur außergerichtlichen online-Streitbeilegung lautet wie folgt: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/

 

 

2.      für den Vertragspartner besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucher Streitbeilegungsstelle.